Frauenhaus Konstanz

          SCHUTZ VOR GEWALT GEGEN FRAUEN UND KINDER

     STARTSEITE DATENSCHUTZERKLÄRUNG IMPRESSUM          




WAS TUN IM NOTFALL
UNSER HAUS
Aufnahme im Frauenhaus
Unterstützung im Frauenhaus
Wohnen im Frauenhaus

HÄUSLICHE GEWALT

WEITERE ADRESSEN
SPENDEN AN DAS FRAUENHAUS

WANDERAUSSTELLUNG


Unser Haus

Aufnahme im Frauenhaus


Wer kann zu uns kommen?

Wir nehmen Frauen (mit ihren Kindern) auf, die Gewalt erlebt haben, aktuell Gewalt erleiden oder von Gewalt bedroht sind.
Jungen über 14 Jahre können leider nicht mit aufgenommen werden. Telefonieren Sie in einem solchen Fall mit uns, wir können diese Situation mit Ihnen klären.


Wie kann ich die Flucht ins Frauenhaus organisieren?

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, allein oder mit ihrem Kind/ihren Kindern in ein Frauenhaus zu gehen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Nachdem Sie uns Ihre Situation geschildert haben, besprechen wir mit Ihnen Ihre Aufnahme in unserem Frauenhaus und vereinbaren einen Treffpunkt.

Wann werde ich in ein anderes Frauenhaus vermittelt?
Die Vermittlung in ein anderes Frauenhaus kann dann notwendig werden, wenn wir voll belegt sind oder die räumliche Entfernung zu Ihrem Herkunftsort Ihnen und uns nicht genügend Sicherheit bietet.
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt ausschließlich den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.

Gibt es auch Frauen, die nicht aufgenommen werden?
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, ist das Jugendamt für Sie zuständig. Obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige Frauen und akut psychotische Frauen können wir ebenfalls nicht aufnehmen.

Wer bezahlt für meinen Aufenthalt im Frauenhaus Konstanz?
Frauen ohne eigenes Einkommen und Vermögen haben Anspruch auf Arbeitslosgengeld 2 (ALG II). Wir helfen bei der Beantragung. Frauen mit eigenem Einkommen (Rente, Einkommen, Unterhaltszahlungen etc.) müssen sich an den Unterkunftskosten beteiligen.

Was muss ich mitnehmen?

Wenn Sie Ihre Flucht planen können, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
  • Ausweis(e)/Pässe für Sie und Ihre Kinder
  • Bargeld
  • Bankkarte (falls vorhanden) + Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher/Unterlagen über vorhandenes Vermögen bzw. Schulden
  • aktuelle bzw. die letzten Bescheide (z.B. Alg II, Kindergeld,...)
  • evtl. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • evtl. Sorgerechtsbeschluss
  • evtl. ärztliche Atteste
  • evtl. Arbeitserlaubnis
  • Arbeits-/Schulzeugnisse + Lohnsteuerkarte
  • Krankenversicherungskarten
  • Sozialversicherungsnummer
  • Impfpässe
  • Mietvertrag + Schlüssel der bisherigen Wohnung
  • Lieblingsspielzeug der Kinder

Es ist nicht schlimm, wenn Sie in der Fluchtsituation nicht an alles denken. Aber je mehr Papiere Sie mitbringen, umso einfacher können wir die weiteren notwendigen Schritte organisieren!

Kann ich meine Haustiere mitnehmen?
Haustiere sind im Frauenhaus leider nicht erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, die Tiere bei verantwortungsbewussten Freunden oder Bekannten unterzubringen – oder bei einer Tierschutzeinrichtung (z.B. Tierheim).



  Treppenhaus im Frauenhaus



   

FRAUEN- UND KINDERSCHUTZHAUS KONSTANZ
Postfach 5014
  l  78429 Konstanz
Telefon: 07531/15728  l  Fax: 07531/3618646  l  E-Mail: fh@awo-konstanz.de


Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.
Heinrich-Weber-Platz 2  l  78224 Singen
Tel: 07731 / 95 80-0  l  Fax: 07731 / 95 80-99
E-Mail: zentrale@awo-konstanz.de  l  www.awo-konstanz.de

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.